Nach § 17 Mindestlohngesetz jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt, verp?ichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Auf einem Formularblatt kann die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers für einen Monat (31 Tage) eingetragen werden. Block à 24 Blatt. Format: DIN A4.
Diesen Artikel haben wir am Sunday, 31. January 2016 in unseren Katalog aufgenommen.